Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CMA Carinthische Musikakademie GmbH inklusive STORNOGEBÜHREN, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, Mahnkosten/Zinsen
Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes: Im Interesse der besseren Lesbarkeit wurde auf die Schreibweise der weiblichen Form verzichtet. Wir legen jedoch Wert auf die Feststellung, dass unser Kursprogramm weiblichen und männlichen Benutzern gleichermaßen gerecht wird.
- Allgemeines, Ausstattung, Angebot
1.1. Die Carinthische Musikakademie GmbH (folgend: CMA) ist eine zu FN 300768g beim Landesgericht Klagenfurt registrierte Gesellschaft mit Sitz in der politischen Gemeinde Ossiach und der Geschäftsanschrift Stift Ossiach, 9570 Ossiach 1. Weiterführende Informationen können auf der Website der CMA www.die-cma.at abgerufen werden.
1.2. Die CMA befindet sich am Hauptstandort Stift Ossiach. Sie verfügt über eine – hochwertige musikspezifische Seminarinfrastruktur in Ossiach (u.a. Aufnahmestudio, Bibliothek/Mediathek, Sozial- bzw. Kommunikationsräume, Freizeitraum, Büroräumlichkeiten, Anlaufstelle mit Verwaltungseinheit) sowie über eine Vielzahl von hochwertigen Musikinstrumenten (insb. auch Blechblas- und Schlaginstrumente, wie auch mehrere unterschiedliche Klaviere).
1.3. In Ossiach werden u.a. offene und geschlossenen Kurse angeboten. Offene Kurse stehen jedem unter Berücksichtigung der Ausschreibungskriterien offen; geschlossene Kurse können nur von geladenen Teilnehmern besucht werden.
1.4. Das Stift Ossiach verfügt über historische Säle (Seminarraum Nord – ca 172m2 Musikzimmer – ca. 96 m2, Barocksaal – ca. 164 m2, Rittersaal – ca. 129 m2) und den Konzertsaal (ca. 395 m2) wie auch 13 Gruppenübungsräume (die auch zu Seminarräumen adaptiert werden können) und 6 Übungskojen.
1.5. All diese Räumlichkeiten wie auch die Instrumente (bei Konzertflügeln sind kostenpflichtige Sondervereinbarungen zu treffen) stehen den Kunden der CMA je nach Verfügbarkeit und vorheriger Abstimmung zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Serviceleistung der CMA, auf die (außer bei entgeltlichen Sondervereinbarungen) kein Rechtsanspruch besteht.
1.6. Direkt im Stift Ossiach befindet sich ein von der CMA betriebener Beherbergungsbetrieb mit 75 Betten in 25 Zimmern. Im Stift Ossiach wird zudem von der CMA ein Restaurant CMA KULINARIK.CAMPUS OSSIACH mit rund 100 Sitzplätzen (innen-wunderschöne Stiftsterrasse vorhanden) betrieben.
- Anreise, Buchung, Rauchverbot
2.1. Am Anreisetag erfolgt, sofern nicht anders vereinbart wird, ab 15.00 der Empfang des Kunden durch Mitarbeiter der CMA und Einweisung in Unterkunft und Arbeitsräume, da die Rezeption nicht durchgehend besetzt ist. Zimmer sind erst ab 15:00 Uhr bezugsfertig und müssen am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr geräumt wie auch die Schlüsselrückgabe erfolgt sein.
2.2. Bei Ausgabe der Schlüssel der Zimmer im Stift Ossiach muss ein Lichtbildausweis als Pfand hinterlegt werden. Bei Verlust eines Schlüssels werden die Kosten für die Wiederbeschaffung dem Vertragspartner in Rechnung gestellt und ist dieser verpflichtet, diese Kosten binnen 14 Tagen zu begleichen.
2.3. Die Kunden verpflichten sich, ihre jeweiligen Zimmer bei Nichtanwesenheit zugesperrt zu halten.
2.4. Der Belegungsvertrag zwischen der CMA und dem Kunden wird verbindlich nach Eingang der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsvereinbarung bei der CMA und unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung durch die CMA per Post oder E-Mail.
2.5. In sämtlichen Räumlichkeiten der CMA im Stift Ossiach besteht Rauchverbot. An den Außenplätzen gibt es Aschenbecher, dort ist das Rauchen gestattet.
- Kursanmeldung und Konzerttickets der CMA Veranstaltungen
3.1. Rasche Anmeldung sichert Ihren Kursplatz Die Teilnehmerzahl bei CMA-Kursen ist begrenzt, um für alle Kursteilnehmer den bestmöglichen Lernerfolg sicher zu stellen. Sichern Sie sich daher durch frühzeitige Anmeldung Ihren Kursplatz! Jede Anmeldung ist rechtsverbindlich und bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl oder bei Erfordernis einer Bewerbung, entscheidet das Datum des Eingangs der Anmeldung oder die Dozentin / der Dozent über die Teilnahme. Ein Rechtsanspruch auf einen Seminarplatz besteht nicht. Nach Maßgabe freier Plätze schicken wir Ihnen umgehend eine Anmeldebestätigung zu. Die Termine bei Bewerbungen sind den jeweiligen Informationen auf der Website www.die-cma.at zu entnehmen.
3.2. Teilnahmebedingungen Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen oder in Form einer Bewerbung vorgesehen, ist dies auf der Website www.die-cma.at bereits gesondert angeführt. Diesen Bedingungen hat der Teilnehmer zu entsprechen.
3.3. Teilnahmebetrag und Zahlungsbedingungen Der Teilnahmebetrag ist bei der Anmeldung, welche ausschließlich online unter www.die-cma.at erfolgen muss, umgehend zu entrichten. Ratenzahlungen können vorgesehen werden und sind bei Lehrgängen in Teilbereichen bereits hinterlegt. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns rechtliche Schritte vor (Ratenzahlungen).
3.4. Stornobedingungen Wenn Sie an einer gebuchten Kursveranstaltung nicht teilnehmen können, teilen Sie uns dies unbedingt und ausschließlich schriftlich per E-Mail (office-ossiach@die-cma.at) oder Post mit. Telefonische Stornierungen werden nicht akzeptiert.
Bis 12 Wochen vor einem vereinbarten Termin ist kostenfreier Rücktritt möglich.
Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor einem vereinbarten Termin sind 20% der Buchungssumme zu zahlen.
Bei Rücktritt von einem vereinbarten Termin bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind 50% der Buchungssumme zu zahlen.
Bei Rücktritt von einem vereinbarten Termin bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind 70% der Buchungssumme zu zahlen.
Bei Rücktritt von einem vereinbarten Termin bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind 90% der Buchungssumme zu zahlen.
Bei Rücktritt von einem vereinbarten Termin in den letzten sechs Tagen vor dem vereinbarten Termin oder am Tag des vereinbarten Termines sind 100 % der Buchungssumme zu zahlen.
Sie können natürlich einen Ersatzteilnehmer, der in die Zielgruppe der Veranstaltung passt, nominieren. Der ursprüngliche Teilnehmer bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. Achtung: Diese Stornobedingungen gelten auch im Krankheitsfall!
3.5. Rücktritt vom Ausbildungsvertrag Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, kann die CMA GmbH Teilnehmer mit mangelnden Vorqualifikationen oder Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Veranstaltungsablauf negativ beeinträchtigen, von der Teilnahme ausschließen.
3.6. CMA Konzerttickets (Eigenveranstaltungen) Das Ticket ist nur für den einmaligen Einlass gültig (ausgenommen anders definiert). Ermäßigung Kinder/Jugendliche und Studenten gültig bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Ausweispflicht bei Einlass). Schützen Sie Ihr Ticket für Nässe und Verschmutzungen. Nur lesbare Tickets werden angenommen. Termin-, Programm- und Besetzungsänderungen vorbehalten. Mit dem Kauf dieser Eintrittskarte anerkennt die Besucherin oder der Besucher die Hausordnung. Ohne Sondergenehmigung sind alle Arten von Bild- und Tonaufnahmen untersagt. Im Fall von genehmigten Aufnahmen erklärt sich die Besucherin oder der Besucher mit eventuell entstehenden Aufnahmen ihrer oder seine Person und deren Verwertung einverstanden. Bei abgesagten Veranstaltungen sind die Eintrittskarten innerhalb von drei Monaten rückzulösen. Einlass für Zuspätkommende nur in den Pausen. Bitte vergewissern Sie sich vor Konzertbeginn, dass die akustische Signalgebung von Mobiltelefonen, Armbanduhren und anderen elektronischen Geräten deaktiviert ist. Konzertkarten können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Mit Veranstaltungsbeginn gilt die Leistung als erbracht.
- Preise, Rückmeldeschein, Stornobedingungen, Mahnkosten und Zinsen
4.1. Es gelten die Preis-Sätze der jeweils aktuellen Preisstruktur der CMA. Die Preisstruktur umfasst u.a. Komplettangebote (Vollpension samt Nutzung der Infrastruktur, Instrumentarium [ausgenommen Konzertflügel] und Seminartechnik, Seminarräume, Veranstaltungssäle, Haustechnikerkosten, Instrumentenmieten für Konzertflügel; Übernachtungskosten und Seminarpauschalen). Komplettangebote, welche die Nutzung der Räumlichkeiten und Instrumentarium inkludieren sind gültig für gemeinnützige nicht gewinnorientierte Musik- und Kulturinstitutionen und Vereine und dgl. und werden vom Land Kärnten gestützt.
Die Preisstruktur kann jederzeit auf Verlangen vom Kunden eingesehen werden oder an diesen übermittelt werden.
4.2. Ein Tagessatz besteht aus den Gebühren für eine Übernachtung und Vollpension mit Raumnutzung. Eigene Bettbezüge können nicht mitgebracht werden. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt – neben allfälligen Stornogebühren – nach den im Rückmeldeschein oder per Mail spätestens zwei Wochen vor Anreise gemeldeten Zahlen samt Verpflegungsvarianten (Vollpension; Mittagessen und Abendessen; Mittagessen usw.) per Rechnung, die nach dem Aufenthalt erstellt wird.
Bei Unterschreitung der im Rückmeldeschein angemeldeten Mindestbelegung werden 70% des Tagessatzes pro Tag und Teilnehmer in Rechnung gestellt und sind diese Beträge von den Kunden zu bezahlen.
4.3. Bis 12 Wochen vor einem vereinbarten Termin ist kostenfreier Rücktritt möglich.
Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor einem vereinbarten Termin sind 20% der Buchungssumme (sohin nicht der Summe aus dem Rückmeldeschein, außer diese Summe ist größer und die Mehrbelegung laut erhöhtem Rückmeldeschein wird von der CMA angenommen; Übernachtungen, Verpflegung, etwaige kostenpflichtige Sonderleistungen, etc.) an die CMA zu bezahlen.
Bei Rücktritt von einem vereinbarten Termin bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind 50% der Buchungssumme (siehe eben oben) zu zahlen.
Bei Rücktritt von einem vereinbarten Termin bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind 70% der Buchungssumme (siehe eben oben) zu zahlen.
Bei Rücktritt von einem vereinbarten Termin bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind 90% der Buchungssumme (Übernachtungen, Verpflegung, etwaige kostenpflichtige Sonderleistungen, etc) zu zahlen.
Bei Rücktritt von einem vereinbarten Termin in den letzten sechs Tagen vor dem vereinbarten Termin oder am Tag des vereinbarten Termines sind 100 % der Buchungssumme (siehe eben oben) zu zahlen.
4.4. Der konkrete gewünschte Bedarf an konkreten Instrumenten ist binnen 2 Wochen vor Anreise schriftlich bekannt zu geben. Die Instrumente werden sodann nach tatsächlicher Verfügbarkeit den Kunden zur Verfügung gestellt, wobei ein Bedarf an Konzertflügeln extra laut den Vorgaben der jeweils aktuellen Preisstruktur zu bezahlen ist und gesondert vereinbart werden muss.
Die Bereitstellung von vorhandenen und verfügbaren Instrumenten durch die CMA ist eine Serviceleistung der CMA, auf welche kein Rechtsanspruch besteht (es sei denn, es werden gesonderte vertragliche Vereinbarungen – wie etwa bei Konzertflügeln – getroffen).
4.5. Bei Zahlungsverzug ist die CMA berechtigt, monatliche Mahngebühren von € 7,50 und Zinsen in der Höhe von 1 % per Monat zu verrechnen, mindestens jedoch € 2.- an Zinsen. Bei der Übergabe an ein Inkassobüro werden zusätzlich zumindest € 10,50 verrechnet. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zusätzlich zum Ersatz alle Kosten, Spesen und Barauslagen, die durch die zweckentsprechende Verfolgung der Ansprüche der CMA entstehen. Zu diesen Kosten und Aufwendungen zählen, unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht, auch alle außergerichtlichen Kosten, insbesondere die tarifmäßigen Kosten eines Inkassobüros und die tarifmäßigen Rechtsanwaltskosten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.
- Unterbringung
5.1. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Mehrbettzimmern (Vierbett- bzw. Dreibettzimmer). Über die Vergabe der Zimmer entscheidet die CMA.
5.2. Die Nutzung von Mehrbettzimmern als Doppel- bzw. Einzelzimmer ist nur möglich, wenn sonstige Belegungsmöglichkeiten davon nicht berührt werden. Die Vergabe von Doppel bzw. Einzelzimmern erfolgt nach Vereinbarung. Die Zuschläge für Doppel- bzw. Einzelzimmer sind der jeweils aktuellen Preisstruktur zu entnehmen. Falls im Stift Ossiach nicht genügend Doppel- bzw. Einzelzimmer zur Verfügung stehen, werden die Kunden in Abstimmung mit der Kursleitung zum Akademiepreis in Privatquartieren untergebracht. Auf Wunsch werden von der CMA nach Verfügbarkeit auch Zimmer in Hotels vermittelt, wobei auf diese Leistung der CMA kein Rechtsanspruch besteht und die Kosten des Hotelzimmers direkt vom Kunden gegenüber dem Hotel zu tragen sind.
5.3. Bei Jugendgruppen haben ausreichend viele erwachsene Leitungs- und Aufsichtspersonen im Haus (Ossiach) zu übernachten.
- Verpflegung
6.1. Die Mahlzeiten werden in der Regel von allen Kunden (gegebenenfalls auch von den in externen Quartieren untergebrachten) im Stift Ossiach eingenommen.
6.2. Vegetarische Essen sind möglich, müssen jedoch im Rückmeldeschein angegeben, werden; ebenso müssen im Rückmeldeschein diätetische Vorgaben angegeben werden.
6.3. Für Kunden, die auf eigenen Wunsch nicht im Stift Ossiach übernachten, aber die Einrichtungen der Musikakademie benutzen, wird eine Tagesgebühr eingehoben, die sich aus der jeweils aktuellen Preisstruktur ergibt.
6.4. Die Essenszeiten sind: Frühstück um 7:30 Uhr, Mittagessen um 12:00 Uhr und Abendessen 18:00 Uhr. Bei rechtzeitiger Anmeldung sind geringfügige Änderungen in Absprache mit der CMA möglich.
- Sonderleistungen
7.1. Zusätzliche vereinbarte Sonderleistungen werden extra verrechnet.
- Haftung des Kunden, Aufsichtspersonen, Haftungsausschlüsse
8.1. Der Kunde hat die von ihm durch die CMA zur Nutzung überlassenen Übungs- und Übernachtungsräume, das Inventar sowie den gesamten Außenbereich pfleglich und sachgemäß zu behandeln.
8.2. Der Kunde haftet für Schäden, die er verschuldet hat.
8.3. Im Verhältnis zur Musikakademie üben die Kursleiter gegenüber den von ihnen vertretenen minderjährigen Kursteilnehmern die Aufsichtspflicht aus. Bei Verstößen gegen die Haus- und Parkordnung, die jederzeit vom Kunden eingesehen werden kann, (z.B. Alkohol und Drogenverstöße) übt die Akademie das Hausrecht durch Verweis vom Quartier unter Verpflichtung der vollen Bezahlung der gebuchten Leistungen aus. 8.4. Die Kunden haften selbst für Verlust oder Beschädigung ihres persönlichen Eigentums, insbesondere sind sie selbst für die eigenen Musikinstrumente verantwortlich.
Es wird dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
Eine Haftung der CMA dem Kunden gegenüber wird zur Gänze für Sach- und Personenschäden ausgeschlossen. Soweit der Kunde Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein sollte, gilt dieser Haftungsausschluss nur für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit.
- Gewährleistungsmodifikationen
9.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines allfälligen Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.
Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.
9.2. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden, im Fall, dass der Kunde Konsument ist, binnen 2 Jahren.
9.3. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.
- Datenverkehr
10.1. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Auftragsbezogener und sonstiger Schriftverkehr durch die CMA auch auf unverschlüsseltem elektronischem Wege erfolgen kann. Die CMA weist darauf hin, dass bei der Datenübertragung via E-Mail außerhalb des Einflussbereiches der CMA Sicherheitsrisiken (wie zB Virenübertragung, Beschädigung von Daten, Datenverlust, Zugriff Dritter auf Daten) bestehen können. 10.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass auftragsbezogene Daten bzw. Daten, welche seitens des Kunden bekannt gegeben werden, zur informationsbezogenen Übermittlung von Werbematerial seitens der CMA genutzt wird.
- Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Rechtswahl
11.1. Der Kunde erkennt diese AGB, die Hausordnung der CMA und die jeweils geltende Preisstruktur als Bestandteil des Vertrages an.
11.2. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern in den AGB wie auch jenen Unterlagen, auf die sich die AGB beziehen, bleibt der CMA vorbehalten, ohne dass daraus Ansprüche der Kunden abgeleitet werden könnten.
11.3. Ist oder wird eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden statt der unwirksamen Bestimmung durch eine solche verpflichtet, die dem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.
10.4. Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG vereinbart.
11.5. Erfüllungsort ist für Leistungen im Bereich Ossiach 9570 Ossiach. Als Gerichtstand wird das für 9020 Klagenfurt am Wörthersee zuständige Gericht vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer ist.
- Stand der AGB
Diese AGB geben den Stand Dezember 2024 wieder.